Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) hat am Donnerstag die Auf- und Abstiegsregelung für die überkreislichen Ligen bekannt gegeben. In der Landesliga, Staffel 1, in der unsere Viktoria erneut antritt, wird es demnach zwei feste Absteiger geben. Der Drittletzte der Saison muss zudem in eine Abstiegsrelegation.
Mit 15 statt 16 Mannschaften geht die Landesliga, Staffel 1, in die Spielzeit 2018/2019. Statt drei festen Absteigern wie im Vorjahr, wird es daher auch „nur“ zwei Mannschaften geben, die am Ende der Saison direkt in die Bezirksliga absteigen müssen. Doch auch der Drittletzte in der Endabrechnung ist noch nicht durch. Der muss nämlich in der Relegation gegen andere Drittletzte einer 15er-Landesligastaffel im KO-System antreten.
Das geht aus den Auf- und Abstiegsregelungen des FLVW hervor, die der Verband am Donnerstag auf seiner Homepage öffentlich gemacht hat. Dort ist auch geregelt, dass der Meister fest in die Westfalenliga aufsteigt. Unter Umständen kann der Tabellenzweite zudem in einem Aufstigesspiel oder sogar direkt ebenfalls das Aufstiegsrecht erhalten. Das hängt demnach davon ab, wie viele überkreisliche Mannschaften aus der Oberliga in die jeweilige Westfalenliga, bzw. aus der Westfalen- in die Landesliga absteigen.