14. Oktober 2020
Da im Kreis Gütersloh der Referenzwert von 35 infizierten pro 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde, gilt nun ab sofort auf der Berglage und allen anderen Sportplätzen im Kreis Gütersloh die Maskenpflicht.
Pflicht gilt für alle, bis auf Aktive auf dem Platz
Für wen gilt die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt für alle auf dem Sportgelände, bis auf die, die gerade aktiv auf dem Fußballplatz stehen.
Das heißt die Maske müssen tragen:
Auswechselspieler
Mannschaften die an- oder abreisen
Zuschauer
Offizielle
Beschäftigte im Imbiss oder Sportheim
Die Maskenpflicht gilt sowohl an Spieltagen, als auch beim Training.
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, wird vom Gelände verwiesen!